Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldebedingungen

Nach Anmeldung durch Übermittlung des Anmeldebogens via Email und Anzahlung von  500,00 € ist die Buchung für Ihre Fastenwanderwoche verbindlich. Danach erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und einige Informationen. Der Vertrag kommt durch meine per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.

Vor Seminarbeginn erhalten Sie von mir Informationen zur Anreise und Ihrer Vorbereitung sowie die Rechnung. Den Restbetrag zahlen Sie bitte 14 Tage vor Beginn Ihrer Fastenkur auf das angegebene Bankkonto.

AbisO GmbH
Stadtsparkasse München
IBAN DE90 7015 0000 0114 1221 53

Bei dieser Fastenkur handelt es sich um ein freiwilliges Fasten in eigener Verantwortung. Sie halten sich für gesund, oder haben im Zweifelsfall Ihren Arzt befragt. Wenn Sie auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt halten, denn während des Fastens reagiert der Stoffwechsel anders auf Medikamente. Ggfs. schließen Sie eine private Reisekrankenversicherung ab.

Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich selbst, sind verantwortlich für all ihre Handlungen während der Fastenwanderwoche und kommen für verursachte Schäden selbst auf. Sie stellen den Veranstalter von sämtlichen Haftungsansprüchen frei.

2. Leistungen

Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen rechtfertigen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.

Anreise und Abreise ist nicht Bestandteil des Seminars und erfolgt auf eigene Kosten. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

3. Rücktritt

Dieser muss immer per Email erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum.

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn Ihrer Fastenkur ist eine Gebühr in Höhe von € 50,00 fällig.

Erfolgt der Rücktritt 16-30 Tage vor Beginn werden 25%, 11-15 Tage vor Beginn werden 50% und 00-10 Tage vor Beginn werden 100% des Gesamtpreises fällig.

Bei Nicht-Anreise oder vorzeitigem Abbruch werden 100% der Seminargebühren fällig.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für Seminar und Unterkunft. Bitte schließen Sie für diese Fälle eine entsprechende Reiseversicherung ab.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 2 Personen. Sollte der Veranstalter wegen eines Notfalls oder zu geringer Teilnehmerzahl absagen müssen, so bitten wir um Verständnis. Die Anzahlungen werden selbstverständlich zurückerstattet – weitere Ansprüche bestehen nicht.

Die Absage des Seminars berührt die Reisekosten nicht. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Die Kosten für Seminar und Unterkunft werden Ihnen zurückerstattet.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

5. Körperliche Anforderungen

Das Fasten und die Fastenwanderungen sind für „Gesunde“ gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Unterschrift auf der „Fastenunbedenklichkeitserklärung“, dass er gesund ist, sowie freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnimmt.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er körperlich in der Lage ist, an den Wanderungen (täglich ca. 3 Stunden) teilnehmen kann. Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft.

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren.

Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.

Erfüllt ein Teilnehmer nicht die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fastenwanderung und kommt es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit, so haftet der Veranstalter oder der Seminarleiter hierfür nicht.

Der Teilnehmer hat bei der Ausgestaltung und Durchführung des Tagesprogramss keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.

6. Haftung

Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Körper, an der Gesundheit und am Eigentum. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern, Entspannungseinheiten etc.) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt. Das Risiko möglicher Unfälle geht zu Lasten des Teilnehmers und ist ggf. durch eine private Unfallversicherung des Teilnehmers abzudecken.

Der Veranstalter oder Seminarleiter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wandertouren ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer muss sich ausreichend versichern und trägt die volle Verantwortung für sein Handeln während des gesamten Fastenwanderseminars.

Der Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen sind von diesbezüglichen Haftungen freigestellt.

Für den Fall, dass Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, erkundigen Sie Sich bitte vor der Fastenwoche bei einem fastenerfahrenen Arzt über den Verlauf der Einnahme. Gegebenenfalls lassen Sie Sich bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

7. Versicherung

Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für das Seminar. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reisekrankheits-, Reiserücktritts- und privaten Unfallversicherung, da diese nicht im Preis enthalten sind.

8. Film- und Bildmaterial

Außerdem erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Auftragnehmer grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Fotos und Filme zu fertigen, um diese als Referenzmaterial zu veröffentlichen (inkl. der eventuellen Abbildung seiner Person). Diesem Einverständnis kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.

9. Schlussbestimmungen

Unsere AGBs gelten für Veranstaltungen im In- und Ausland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist München, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

Stand: April 2023

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